Pflichtangaben
Lehmann Consulting & Gebäudeuntersuchung
Inhaber: Dirk Lehmann
Kontaktdaten
Steglitzer Damm 18, 12169 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 766 86 08 – 0
Fax: +49 (0)30 – 766 86 08 – 9
E-Mail: d.lehmann@gul-berlin.de
Internet: http://www.gul-berlin.de
Rechtliches
Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 228871411
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §10 Absatz 3 MDStV: Dirk Lehmann (Anschrift wie oben)
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1. Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung / Untersuchung.
2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet der LEHMANN CONSULTING genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies der LEHMANN CONSULTING unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie von der LEHMANN CONSULTING ausdrücklich unterschrieben werden.
§ 2 Rechte und Pflichten
1. Der Auftrag zur Erstellung von Gutachten/Untersuchungen / Voruntersuchungen wird von der LEHMANN CONSULTING nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2. Die LEHMANN CONSULTING ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für die LEHMANN CONSULTING notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat die LEHMANN CONSULTING bei Ihrer Arbeit zu unterstützen und ihr den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die LEHMANN CONSULTING unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten / den Untersuchungsbericht von Belang sind.
§ 4 Hilfskräfte
Die LEHMANN CONSULTING ist verpflichtet das Gutachten / die Untersuchung persönlich bzw. durch Ihre Mitarbeiter zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann die LEHMANN CONSULTING nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, nach vorheriger Absprache mit der LEHMANN CONSULTING, zu bezahlen.
Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die LEHMANN CONSULTING haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
§ 5 Terminvereinbarung
1. Die LEHMANN CONSULTING hat das Gutachten in einer für sie zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
2. Terminverschiebungen durch schlechtes Wetter
Führt die LEHMANN CONSULTING technische Untersuchungen durch, kann es bedingt durch die Wetterlage (z.B. Regen, Schnee, große Hitze…), zu einer Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt kommen. Die LEHMANN CONSULTING hat dadurch bedingte Terminverschiebungen nicht zu verantworten und wird dem Auftraggeber schnellst möglich einen neuen Termin mitteilen.
§ 6 Schweigepflicht
1. Die LEHMANN CONSULTING ist im Rahmen ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihr anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnissen nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat sie Verschwiegenheit zu wahren.
2. Die LEHMANN CONSULTING ist zur Offenbarung der ihr anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber sie ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.
§ 7 Urheberrecht
1. Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten / die Untersuchung nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens/Untersuchungsberichtes sind nur dann möglich, wenn die LEHMANN CONSULTING hierzu ausdrücklich ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat.
2. Die LEHMANN CONSULTING hat an dem von ihr erstellten Gutachten/Untersuchungsbericht ein Urheberrecht.
§ 8 Auskunftspflicht
Der Auftraggeber hat das Recht von der LEHMANN CONSULTING Auskünfte darüber zu verlangen ob das Gutachten / die Untersuchung termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens / der Untersuchung.
§ 9 Vergütung der LEHMANN CONSULTING
1. Grundlage für die Vergütung der LEHMANN CONSULTING ist die aktuelle Preisliste, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB.
2. Die LEHMANN CONSULTING kann Vorauszahlungen für die von ihr geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Auftrag anzugeben. Die LEHMANN CONSULTING ist berechtigt erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
3. Die LEHMANN CONSULTING hat einen Anspruch darauf, die ihr entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens/Untersuchung notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4. Ein Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Gebühr wird nach der Durchführung des Ortstermins zur Zahlung fällig. Mit Überreichung des Gutachtens \ des Untersuchungsberichtes an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person werden die restlichen 50 % fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
5. Die Leistungen des Sachverständigen, sowie Auslagen, die der Sachverständige in Rechnung stellt, unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 10 Zahlungen
1. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Sachverständige befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB) zu verlangen.
2. Bis zum Eingang der unter 9.4. erläuterten Zahlung auf einem der Geschäftskonten der LEHMANN CONSULTING, wird das Gutachten/ der Untersuchungsbericht nicht zugestellt.
§ 11 Haftung
1. Die LEHMANN CONSULTING haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zu einer Summe von 100.000 €. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
§ 12 Kündigung
1. Eine Kündigung des Gutachterauftrages / Untersuchungsauftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn die LEHMANN CONSULTING in grober Weise gegen die ihm nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.
3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Sachverständigen keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber die LEHMANN CONSULTING in ihrer Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung der LEHMANN CONSULTING nicht ändert.
§ 13 Erfüllungsort
Ort der Erfüllung ist die Büroadresse der LEHMANN CONSULTING.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.